Ehrenkodex für alle MitarbeiterInnen im Landesverband Nordrhein der DLRG
Ich werde das Recht des mir anvertrauten (jungen) Menschen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
Ich werde die Individualität jedes (jungen) Menschen achten, unabhängig von dessen Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Nationalität und seine persönliche Entwicklung und Integration in die Gesellschaft fördern.
Ich lehne jede Form von politischem und religiösem Extremismus ab.
Ich fördere die Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten, eigen- und mitverantwortlichen Persönlichkeiten. Ich werde junge Menschen bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten.
Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten (jungen) Menschen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
Ich nehme Rücksicht auf das persönliche Empfinden der mir anvertrauten (jungen) Menschen.
Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Entwicklungsgrad und dem Geschlecht der mir anvertrauten (jungen) Menschen ausrichten, zielgruppengerechte Methoden einsetzen und Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regularien der DLRG und die im Leitbild der DLRG-Jugend genannten Prinzipien eingehalten werden.
Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.
Beschlossen vom Landesjugendrat der DLRG-Jugend Nordrhein am 13. November 2005 in Kerken-Stenden, vom Landesverbandsvorstand am 18. Januar 2006 in Düsseldorf und Landesverbandsrat am 20. Mai 2006 in Düsseldorf.