Öffentliches Verfahrensverzeichnis der DLRG Rodenkirchen e.V.
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dieser Veröffentlichung unmittelbar nach.
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Ortsgruppe Rodenkirchen e.V.
Vorsitzender Ralf Lachmann
Eingetragen im Amtsgericht Köln
Vereinsregister Nr.: VR 10388
2. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Ortsgruppe Rodenkirchen e.V.
Am Sandpfad 10
50999 Köln
E-Mail: info@dlrg-rodenkirchen.de
(Bitte benutzen Sie für gezielte Anfragen unser Kontaktformular).
3. Vertretungsberechtigter Vorstand:
Ralf Lachmann, Vorsitzender
Stephan Weiß, Stellvertretender Vorsitzender
4. Leiter der Datenverarbeitung:
Oliver Grunwald, Geschäftsführer
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Mit der Datenerhebung werden die abgefragten Daten aus dem Beitrittsformular, Spenden und Rechnungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese dienen als Grundlage der Verwaltung (Statistik, Mitgliedsbeiträge, Finanzierung).
In der Ausbildung werden Teilnehmerlisten und Prüfungsergebnisse erhoben, gespeichert und zu Statistikzwecken, Finanzierung und Verwaltung genutzt.
6. Betroffene Personengruppe/n
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:
- Mitglieder der DLRG Rodenkirchen e.V.
- Förderer der DLRG Rodenkirchen e.V.
- Ehrenamtliche Mitarbeiter der DLRG Rodenkirchen e.V.
- Firmen
7. Daten oder Datenkategorien
Personendaten, Mitgliedsdaten, Ehrungen, Spenderdaten, Vereinsdaten, Adressdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten, Rechnungsdaten, Bankdaten, Lehrgänge, Fortbildungs- und Lizenzdaten.
8. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
Für die unter 6 genannten Personengruppen gibt es grundsätzlich keine Datenweitergabe an Dritte. Ausnahmen hiervon sind:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Finanzbehörden, Unfallkasse, usw.).
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind:
- Vorstand
- Jugendvorstand
- Geschäftsführung / Mitgliederverwaltung
- Schatzmeister / Beitragserhebung
- Ausbildungsleiter / Durchführung des Lehrbetriebes
- Vereinskommunikation
9. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.
10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Übermittlung an Drittstaaten wird nicht geleistet.