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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein - Bezirk Köln - Ortsgruppe Köln Rodenkirchen e.V.

Die Geschichte der DLRG

Die Dresdner Zeit (1914 - 1924)


Aufruf zur Gründung der DLRG

Aufruf zur Gründung der DLRG

Nachdem die Gründungsversammlung bewusst keinen Vorsitzenden bestimmt hat und einen Ausschuss mit der Aufgabe beauftragte, eine hochrangige Persönlichkeit für dieses Amt zu finden, wird der Wirkliche Geheime Rat, Prof. Dr. Adolf Fiedler (Dresden), im Jahr 1914 zum ersten Vorsitzenden der DLRG. Die konstituierende Versammlung hatte den Leipziger Stadtrat und Kgl. Stabsarzt Dr. med. Friedrich E. Hopf zum stellvertretenden Vorsitzenden und den Greifswalder Studenten Walter Bunner zum Geschäftsführer gewählt. Alle drei Personen gehörten auch zu den 48 Unterzeichnern des Gründungsaufrufes.

Die erste Geschäftsstelle der DLRG wird in Dresden eingerichtet, wo sie bis 1924 verbleibt. Die Gründungssatzung der DLRG legt in § 3 Nr. 3 als Zweck die Verbreitung sachgemäßer Kenntnisse und Fertigkeiten in Rettung und Wiederbelebung Ertrinkender fest. Dies soll durch die Veranstaltung von Vorträgen, Vorführungen, Lehrkursen, Prüfungen und Wettbewerben erreicht werden.

Die Ausbildung und Prüfung der Rettungsschwimmer wird unter realen Bedingungen in Flüssen oder Seen durchgeführt. Grundschein, Bronzeplakette und Lehrschein bilden als Qualifikationsstufen das Gerüst des ersten Ausbildungssystems der DLRG.

Erster Rettungsschwimmzeugnis von 1913

Rettungsschwimmerzeugnis
von 1913

Bereits im August 1913 hatte das Gründungsmitglied Fritz Peter in Stuttgart Bad Cannstatt den ersten Rettungsschwimm-Kurs abgehalten. Der Erste Weltkrieg und die Wirren der Nachkriegszeit verhinderten eine kontinuierliche Entwicklung der Organisation, und die lückenhafte historische Quellenlage lässt nur sehr begrenzt Rückschlüsse auf das erste Jahrzehnt der DLRG zu. Dokumente belegen aber, dass im April 1920 Dr. Hopf das Amt des Vorsitzenden bekleidete.

Eine Statistik aus dem Jahr 1922 weist die Ausgabe von insgesamt 7997 Grundscheinen, 2038 Bronzeplaketten und 676 Lehrscheinen aus. Seit dem 14. April 1922 wird als weiterer Zweck der Gesellschaft in § 3 unter Ziffer 6 die Einrichtung von Schwimmrettungs-Wachdiensten in der Satzung ergänzt. Damit ist nun neben der Prävention durch Ausbildung auch der Wasserrettungsdienst Satzungsaufgabe im Kampf gegen den Ertrinkungstod.

Durch den Ausbruch der Inflation gerät auch die DLRG in eine existenzbedrohende Krise.