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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein - Bezirk Köln - Ortsgruppe Köln Rodenkirchen e.V.

Rettungsschwimmkurse für Nichtmitglieder (Teilnahmebedingungen)

  1. Die Rettungsschwimmkurse für Nichtmitglieder finden jeweils montagabends von 20.00 bis 21.00 Uhr im Hallenbad Rodenkirchen, Mainstraße 67, 50996 Köln statt.

  2. Das Mindestalter zur Teilnahme an den Rettungsschwimmkursen beträgt 16 Jahre. Minderjährige Teilnehmer brauchen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

  3. Eine Anmeldung ist ausschließlich elektronisch über das entsprechende Anmeldeformular möglich. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt wurde. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvollständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.

  4. Ein Lehrgang für eine Rettungsschwimmprüfung umfasst mindestens 12 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis. Eine regelmäßige Teilnahme am Rettungsschwimmkurs wird vorausgesetzt. Während der Schulferien und an Feiertagen findet keine Ausbildung statt - die Kursdauer verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

  5. Die Kursgebühren belaufen sich pro Abzeichen auf EUR 100,- und müssen in bar zur ersten Ausbildungsstunde entrichtet werden.

  6. Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Diese kann erst nach Einzelfallprüfung erfolgen. Bei kurzfristiger Absage wird eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben.

  7. Für die Teilnahme an dem Rettungsschwimmkurs (auch für das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze) wird zusätzlich eine erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (ab 01. April 2015: 9 UE á 45 min.), nicht älter als zwei Jahre, vorausgesetzt. Der entsprechende Nachweis muss zu Beginn des Rettungsschwimmkurses in Kopie abgegeben werden.

  8. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass der Kurs nur für geübte und gut trainierte Schwimmer geeignet ist. Die ausgefüllte Selbsterklärung zum Gesundheitszustand muss zur ersten Trainingsstunde ausgefüllt mitgebracht werden. Im Zweifelsfall muss sich der Teilnehmer vor Kursbeginn an seinen Arzt wenden, um die gesundheitliche Eignung zur Kursteilnahme überprüfen zu lassen.

  9. Die DLRG Ortsgruppe Rodenkirchen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl und Schäden jeglicher Art. Abschließbare Spinde stehen kostenlos in den Umkleidekabinen zur Verfügung (Pfand 1,- Euro Münze). Das Hallenbad Rodenkirchen darf nur in geeigneter Badebekleidung betreten werden.

  10. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Teilnehmer eine Urkunde über den Erwerb des jeweiligen Abzeichens. Die Rettungsschwimmabzeichen der DLRG in Silber und Gold sind vom Bundespräsidenten anerkannte Ehrenzeichen (siehe BGBl. I S. 644 vom 3. August 1964) - für die Ausstellung der entsprechenden Urkunde sind ca. zwei Wochen einzuplanen.

  11. Der Veranstalter behält es sich aus organisatorischen oder technischen Gründen vor, einen Rettungsschwimmkurs abzusagen (etwa bei Krankheit des Leiters oder Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmerzahl). In diesem Fall findet der Rettungsschwimmkurs an einem anderen Termin statt. Der damit nicht einverstandene Teilnehmer erhält selbstverständlich die gezahlte Gebühr zurück.

  12. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Rodenkirchen e.V., Am Sandpfad 10, 50999 Köln.